Arbeitnehmer Kündigungsschreiben

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Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten, müssen Sie gewisse Formalien einhalten. Werden hier Fehler gemacht, kann die Kündigung unwirksam sein und zur Folge haben, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Sie als Arbeitnehmer verpflichtet bleiben, zum Dienst zu erscheinen und weiterhin für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. 

Wenn Sie in der Zwischenzeit bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie zumindest einen der Arbeitsverträge nicht erfüllen und machen sich schadensersatzpflichtig. 

Es empfiehlt sich, ein Arbeitnehmer Kündigungsschreiben als Muster zu verwenden und die Kündigung rechtssicher zu formulieren.

Die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers beträgt nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies kann jedoch variieren, falls in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

Entscheidend ist, in einem Arbeitnehmer Kündigungsschreiben die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen. Wenn Sie sich auch nur um einen Tag verrechnen, ist die Kündigung unwirksam.

Im Normalfall ist die Berechnung der Kündigungsfrist in einem Arbeitnehmer Kündigungsschreiben ist wie folgt vorzunehmen: Wenn Sie am 28.12.2010 die Kündigung aussprechen, wird sie zum 31.01.2011 wirksam. Es liegen dann mindestens vier Wochen dazwischen. Sie könnten auch zum 15. Februar kündigen, die Kündigung zum 15. Januar wäre nicht möglich, da dann zwischen dem 28.12.10 und dem 15.1.11 keine vier Wochen liegen. 

Die Kündigungserklärung in einem Arbeitnehmer Kündigungsschreiben könnte, wenn diese bis spätestens 31.12.2010 dem Arbeitgeber vorliegt, wie folgt formuliert werden: „Ich kündige hiermit mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Januar 2011.“

Wichtig ist auch der Nachweis des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber. Das Kündigungsschreiben sollte daher entweder persönlich gegen Empfangsbestätigung durch den Arbeitgeber übergeben oder als Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Es könnte auch im Beisein einer dritten Person als Zeuge in den Briefkasten des Arbeitgebers eingeworfen werden. 

Wichtig ist, dass das Arbeitnehmer Kündigungsschreiben immer schriftlich formuliert werden muss. Die Zusendung als Email oder SMS ist unwirksam. 

Tarifverträge können außerdem abweichende Kündigungsfristen vorsehen. Einzelvertraglich können kürzere Kündigungsfristen für Aushilfen und bei weniger als 20 Arbeitnehmern im Betrieb vereinbart werden.


Herr/Frau

Ihr Name

Ihre Straße

PLZ Ort

Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers

Straße und Hausnummer der Arbeitsstätte

PLZ Ort

Musterort, 25.09.2010

Kündigung des Arbeitsverhältnis vom …….

Sehr geehrter Herr XXX,

Ich kündige hiermit mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Januar 2011.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen